Veranstaltungen
Da auf der Tagesordnung unter TOP 7 der Beschluss über die Auflösung des Chorverbands steht, ist hierzu die Anwesenheit vom zwei Dritteln aller Vereine notwendig. Wird dieses Quorum nicht erreicht, wird schon heute eine 2. Versammlung auf denselben Tag um 14:15 Uhr einberufen (nach § 31 Abs. 2 der Verb.Satzung).
Wir bitten daher dringend, dass jeder Verein einen Vertreter schickt. Eine Vertretung durch einen anderen Verein lässt die Satzung nicht zu.
Vereine, die ganz verhindert sind, mögen sich bitte bis 25.10.23 melden.